Die wohl bekannteste Form der Studienunterstützung ist das BAföG. Diese Leistungen des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes werden je nach Einkommen und Vermögen der Eltern berechnet und werden während der Regelstudienzeit geleistet. Darüber hinaus besteht elternunabhängiges BAföG.
Das Bundesausbildungsförderungs- gesetz (BAföG) der Bundesrepublik Deutschland unterstützt Studenten, die eine Vollzeitausbildung von mindestens 20 Wochenstunden absolvieren. Das BAföG definiert die Ausbildung folgendermaßen: Sie ist eine „sich über mindestens ein halbes Jahr bzw. ein Schul- oder Studienhalbjahr erstreckende, planmäßig geordnete Vermittlung allgemeiner und/oder beruflicher und/oder wissenschaftlicher Kenntnisse oder Fertigkeiten durch hierzu qualifizierte Personen“. Die Ausbildung muss an einer Ausbildungsstätte öffentlicher Trägerschaft absolviert werden. Neben diesem Aspekt muss der Student eine weitere BAföG-Voraussetzung erfüllen: Er muss sich in einer finanziellen Situation befinden, die ein Studium ohne BAföG nicht möglich macht. Die finanziellen Verhältnisse sind bei außer beim elternunabhängigen BAföG ausschlaggebend für die Bewilligung der Förderung.
Wer Leistungen gemäß des BAföG erhalten will, darf das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Gelegentlich werden Ausnahmen für das BAföG gemacht, so zum Beispiel bei vorheriger Krankheit oder Kindererziehung. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sich jedoch längerfristig in Deutschland aufhält und über eine dementsprechende Aufenthaltsberechtigung verfügt, hat ebenfalls die Möglichkeit, BAföG zu erhalten. Genaues regelt hier der Paragraph acht des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Generell erhalten nur solche Ausländer BAföG, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. EU-Bürger haben es dabei leichter, mit BAföG gefördert zu werden, als Staatsbürger anderer Länder.