Nach oben

Bewerben und Einschreiben

Student oder Studentin werden

Fristen, Fristen, Fristen. Hochschulen und selbst die einzelnen Studiengänge einer Uni haben unterschiedliche Auswahl- und Einschreibeverfahren sowie Termine. Auch sonst gibt es für die erfolgreiche bewerben unn einschreiben einiges zu berücksichtigen.

Die Wahl steht fest. Nun kann es losgehen mit dem Studium. Oder doch nicht? Oft heißt es vorher noch sich bewerben, immer heißt es: sich einschreiben. Und wie geht das Bewerben und Einschreiben? „Das kommt ganz darauf an“, lautet die Antwort. Das gilt vor allem, seitdem viele Studiengänge eigene Aufnahmeverfahren haben. Drei Arten von Studiengängen sind die Regel, wobei die örtlich zulassungsbeschränkten am häufigsten sind:

1. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer und -gänge

2. Örtlich zulassungsbeschränkte Studienfächer und -gänge

3. Nicht zulassungsbeschränkte Studienfächer und -gänge

In Fall eins und zwei, also bei zulassungsbeschränkten Fächern ist beim Bewerben unter anderem die Abiturnote ausschlaggebend. Der so genannte Numerus Clausus bedeutet zu Deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und steht im Hochschulzusammenhang für eine variierende Zulassungsbeschränkung über die Abiturnote, abgekürzt wird er mit NC.

Hochschulen setzen verstärkt auch auf weitere Verfahren, um ihre Studierenden auszuwählen, z.B. mit Auswahlgesprächen oder Eignungstests. Immer häufiger wird in der Bewerbung auch ein sogenanntes Motivationsschreiben verlangt, in dem Studienbewerber in einem Art Aufsatz die eigene Motivation für dieses Studienprogramm darstellen sollen.

Hier gibt es ein Mustermotivationsschreiben zum Herunterladen:

Vergabe durch die ZVS - bewerben und einschreiben

Die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergibt bundesweit die Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Im Wintersemester 2008/9 fallen unter diese Regelung die Fächer Biologie (Diplom), Pharmazie, Psychologie (Diplom), Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin. Die Vergabe läuft nach der so genannten 20/20/60-Regel. Das heißt man bewirbt sich über die ZVS. Die Studienplätze werden dann wie folgt vergeben:

20/20/60-Regel - bewerben und einschreiben

20 Prozent zählt die Wartezeitquote. Dabei wird ab dem Zeugnisdatum in Semestern gerechnet (abzüglich von Studienzeiten). 20 Prozent zählt beim bewerben die Durchschnitts-Note des Abiturs; 60 Prozent macht die „Hochschulquote“ aus. Dabei wählen die Hochschulen selbst die Studenten: nach der Note und/oder anderen Kriterien. Allerdings gilt die Zentrale Vergabe nicht für Bachelor-Studiengänge, beispielsweise in Psychologie und Biologie. Hier wählen die Universitäten komplett selbst aus. Die Bachelor-Studiengänge werden allerdings immer mehr. Entsprechend hat die ZVS immer weniger zu tun und die Universitäten können den Arbeitsaufwand kaum noch bewältigen. Deswegen strukturiert sich die ZVS bis 2009 in eine Serviceagentur für die Hochschulen um.


 

Das könnte Sie auch interessieren

Buchtipps

Bücher zum Studium