So ist es immer ratsam, sich an die universitären Beratungsstellen des Studentenwerks oder an Gleichstellungsbeauftragte zu wenden. Zur Not auch selbst mit den Professoren sprechen. Keine Uni und kein Professor wird keine Scheine ohne den nötigen Leistungsnachweis ausstellen, auf Verständnis und kleine Ausnahmeregelungen können Studierende mit Kind dennoch hoffen. Ganz wichtig ist die Frage der Betreuung. Unter Umständen kann es zu bis zu einem Jahr Wartezeit auf einen Krippenplatz bedeuten, so dass sich werdende Eltern ihrem Studium zu Liebe rechtzeitig auf die Listen setzen lassen sollten.
In Deutschland gibt es bisher keine feste Regelung hinsichtlich der Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Gerade für das studieren mit Kind ist das ein Problem. Wer möchte schon drei Jahre lang sein Studium auf Eis legen?
Familienfreundliche Hochschulen reagieren zunehmend darauf. Viele Universitäten verfügen über eigene Betreuungseinrichtungen, wie Krippen oder Kitas. Jedoch ist es auch hierbei ratsam, rechtzeitig zu klären, was die Einrichtungen Studierenden mit Kind an Betreuungsumfang bieten können. Meist gibt es auch hier Wartelisten. Manche Hochschulen gründen auch sogenannte „Notfallkitas“, die genau dann zum Einsatz kommen, wenn auch der Plan B beim studieren mit Kind scheitert. Hier können Unieltern ihre im Notfall erkrankten Kinder für ein, zwei Stunden betreuen lassen, ihre Prüfung absolvieren oder ein Seminar besuchen.
Der Audit-Rat der Beruf-und Familie gGmbH der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung hat das Grundzertifikat "Audit Familiengerechte Hochschule" ins Leben gerufen. Die zertifzierten Hochschulen gehen die Verpflichtung ein, in einem gewissen Zeitraum bestimmte Zielvereinbarungen umzusetzen, die zur besseren Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie beitragen.
Während eines Urlaubssemesters haben Studierende mit Kind Anspruch auf ALG II. In besonderen Härtefällen können junge Eltern auch sogenannte einmalige Babypauschalen für die Erstausstattung beantragen. Melden sich Studierende mit Kind aus dem Urlaubssemester zurück, verfällt auch der Anspruch.
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten eine Grundfinanzierung zu erhalten. Um sein studieren mit Kind fortzusetzen kann BAföG oder Wohngeld beantragt werden. Darüber hinaus stehen allen Eltern das Kindergeld und für das erste Lebensjahr des Kindes Elterngeld, gemessen am Vorjahreseinkommen, zur Verfügung.