Im Gegensatz zu Fachhochschulen und Universitäten sind Berufs- und Wirtschaftsakademien keine Hochschulen. Das heißt: Sie haben keinen staatlichen Forschungsauftrag. Das hat aber keine Auswirkung auf die Qualität der Ausbildung.
Auch wenn sie keine Hochschulen sind, sind Berufsakademien Institutionen des tertiären Bildungsbereichs. Zugangsvoraussetzung zur Berufsakademie oder zur Wirtschaftsakademie ist also das Abitur oder zumindest die Fachhochschulreife. Weil Berufsakademien oder Wirtschaftsakademien keine Hochschulen sind, werden an Berufsakademien oder Wirtschaftsakademien aber keine akademischen Grade verliehen, sondern staatliche Abschlussbezeichnungen mit dem Zusatz „BA“, zum Beispiel Diplom-Betriebswirt (BA). Im Zuge des Bologna-Prozesses wurden Bachelorstudiengänge nicht nur an Universitäten und Fachhochschulen, sondern auch an den Berufsakademien und Wirtschaftsakademien eingeführt. Abschlüsse akkreditierter Bachelorstudiengänge an Berufsakademien und Wirtschaftakademien sind hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Fachhochschulen und Universitäten gleichgestellt. Das bedeutet: Absolventen von Berufsakademien oder Wirtschaftsakademien sind theoretisch berechtigt, an ihr Bachelorstudium ein Masterstudium an einer Hochschule anzuschließen. Die Berufsakademien und Wirtschaftsakadmien selbst verleihen allerdings keine Master-Abschlüsse.
In der Praxis werden Absolventen der Berufsakademien und Wirtschaftsakademien zumeist wie Absolventen von Studiengängen an Fachhochschulen behandelt. Der fehlende akademische Grad spielt nur dann eine Rolle, wenn man sich nach dem Abschluss an Berufsakademien oder Wirtschaftsakademien für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden möchte. Denn die Promotion ist mit einem Abschluss an den Berufsakademien oder einer Wirtschaftsakademien nicht ohne weiteres möglich. Für sehr gute Absolventen der Berufsakademien und Wirtschaftsakademien gibt es aber auch hier Sonderregelungen.