Studienbeitragsdarlehen dienen der Finanzierung der Studiengebühren. Die Angebote und Konditionen variieren je nach Hochschulort. Erst nach Beendigung des Studiums und bei Berufstätigkeit müssen die Leistungen für ein Studienbeitragsdarlehen zurückgezahlt werden.
An einem Studienbeitragsdarlehen interessierte Hochschüler sollten beachten, dass die Konditionen der Darlehen je nach Hochschulort sehr unterschiedlich sind und Studenten lediglich Studienbeitragsdarlehen einer Bank aus der Hochschulregion annehmen können. Dies ist der Fall, da die Angebote der Studienbeitragsdarlehen auf die jeweiligen Studienkonditionen zugeschnitten sind und diese aufgrund der Länderzuständigkeit in Bildungsfragen stark differieren.
Auch hier unterscheiden sich die Voraussetzungen für ein Studienbeitragsdarlehen je nach Bundesland und Bank. Wer bereits verschuldet ist könnte darüber nachdenken, in Niedersachsen oder Hamburg zu studieren, da hier sogar Studenten in derartigen finanziellen Umständen ein Studienbeitragsdarlehen gewährt wird. Es gibt jedoch auch einige Gemeinsamkeiten für das Studienbeitragsdarlehen: So bestehen größtenteils Altersgrenzen zwischen 35 und 60 Jahren. Über dieses Alter hinaus werden keine Studienbeitragsdarlehen beziehungsweise Darlehen mehr gewährt, da die Zurückzahlungsgarantie ab einem bestimmten Lebensabschnitt nicht mehr gewährleistet ist und das Studium im fortgeschrittenen Alter als Privatvergnügen angesehen wird, da es in der Regel nicht mehr auf eine Berufstätigkeit vorbereitet. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass ausländische Studierende die Studienbeitragsdarlehen nur dann in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind, aus EU-Staaten kommen oder ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik erworben haben.