Eine Besonderheit sind die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung: Sie sind meist nur für Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung zugänglich. Studierende an solchen Verwaltungsfachhochschulen stehen während ihrer Ausbildung bereits in einem Beamtenverhältnis (allerdings auf Widerruf), erhalten Anwärter-Bezüge und führen Dienstbezeichnungen: beispielsweise „Regierungs-Inspektoranwärter“ (Anwärter für die allgemeine innerer Verwaltung) oder „Kommissar-Anwärter“ (für künftige Polizisten).
Verwaltungsfachhochschulen bilden für das gesamte Gebiet der öffentlichen Verwaltung aus: Justizvollzug und Polizei, aber auch Forstwirtschaft und Stadt- bzw. Kreisverwaltung.