Dazu gehört, dass sie in ihrem Beruf ausgebildet sein müssen und mindestens drei Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben. Dann können PTAs und PKAs ein fachbezogenes Studium aufnehmen. Die Kompetenzen aus der praktischen Arbeit werden den zukünftigen Studierenden auf das Studium angerechnet.
Diese Neuregelung wird in den Landtag eingebracht und führt zu einer Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Damit ist Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das diese Neureglung einführt.