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Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht 

Ruhr-Universität Bochum - Lehrstuhl für Steuerrecht
Universitätsstraße 150, GC 8/143
44801 Bochum , Nordrhein-Westfalen
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Bewerbung
  • Kontakt


Telefon
0234 32 28358
E-Mail
llm@kompetenzzentrum-steuerrecht.de
Zahlen & Daten
 
Zielgruppe und Zulassung
Ziel- und Berufsgruppen
Der Weiterbildende Studiengang richtet sich an Absolventen der Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sowie an Diplom-Finanzwirte, die sich in den Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts fortbilden wollen um sich so auf dem Arbeitsmarkt besser zu positionieren.
Berufsfeld
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht ermöglicht seinen Studierenden die Erlangung eines qualifizierten überdurchschnittlichen Profils in Form der Weiterbildung. Er zielt mit seinen Inhalten auf die Tätigkeit in einem wirtschafts- und steuerrechtlichen Umfeld ab. Die Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen sind vielfältig und reichen von Tätigkeiten in den einschlägigen Abteilungen von Rechtsanwaltskanzleien sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis hin zu verschiedensten Unternehmen sowie Berufs- und Interessenverbänden. Hinzu kommen Tätigkeitsfelder in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes wie beispielsweise den Kartell- oder Finanzbehörden. Die Profilausbildung erlaubt es zudem auch freiberuflich tätigen Unternehmensberatern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, ihre bisher erlangten Fähigkeiten zu vertiefen und so ihre Beratungsergebnisse weiter zu verbessern. Die Studierenden sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, bekannte wie unbekannte Sachverhalte des Wirtschafts- und Steuerrechts unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sowie neuerer Rechtsprechung in ihrer praktischen Tätigkeit umfassend rechtlich zu würdigen. Sie können rechtliche Mechanismen frühzeitig antizipieren und gegebenenfalls zielsicher beeinflussen. Bei ihrer Lösungsfindung können sie stets auf das ihnen vermittelte rechtliche Systemverständnis zurückgreifen, das es ihnen erlaubt, auch diffizile Fragestellungen des Wirtschafts- und Steuerrechts auf hohem Niveau zu bearbeiten. Dabei profitieren sie zudem von hinzugewonnen Kenntnissen aus der einschlägigen Fachliteratur. Den wissenschaftlichen Umgang mit derselben sowie die sichere Nutzung von juristischen Suchmaschinen und Datenbanken haben die Studierenden nicht zuletzt im Rahmen ihrer Masterarbeit unter Beweis gestellt.
Voraussetzungen

Gemäß § 3 Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht (SPO) sind für die Zulassung zum Studium die folgenden Voraussetzungen notwendig:

1. ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 CP-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 CP-Punkte unter der in § 3 Abs. 9 SPO genannten Voraussetzungen aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.

2. eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.

Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NW, § 3 Abs. 3 SPO).
Zulassung

Bewerbungsunterlagen

s. Bewerbungsformular unter www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de

Aufnahmeverfahren

Unter den Bewerbern werden 40 Studienplätze in Form einer Bestenauslese vergeben.

Sofern die Anzahl der zulassungsfähigen Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der zu vergebenden Studienplätze übersteigt, trifft der Prüfungsausschuss eine Auswahlentscheidung in Form einer Rangfolge. Diese bemisst sich primär nach der Gesamtdurchschnittsnote des ersten Studienabschlusses. Das Votum erfolgt unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der Bewerberinnen und Bewerber. Besonders langjährige und einschlägige Berufserfahrung kann in Ausnahmefällen zu einer Überkompensation der Gesamtdurchschnittsnote führen. Gleiches gilt für solche Studierende, die erfolgreich die Prüfung zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abgelegt, das Assessorexamen oder eine Master-Prüfung absolviert haben oder promoviert sind.

Weitere Informationen

Zum Bewerbungsverfahren des Anbieters
Studieninhalt und -verlauf
Inhalte und Ziele

Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht umfasst insgesamt drei Studiensemester. Die ersten beiden sind für das Abschließen der sieben Module vorgesehen, im Einzelnen den Besuch der Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit), die diesbezügliche Vor- und Nacharbeit (Selbststudium) und die Ablegung der verschiedenen Prüfungsleistungen innerhalb der Module. Das dritte und letzte Studiensemester bleibt der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten.

Drei der sieben Module sind dem Wirtschaftsrecht zugehörig, vier dem Steuerrecht. Die Module weisen jeweils separate Kompetenzziele auf, die in ihrer Gesamtheit eine kohärente Profilausbildung ermöglichen. Vorkenntnisse für die Teilnahme an einzelnen Modulen sind nicht erforderlich. Der Studiengangleiter hat gemeinsam mit den jeweiligen Modulbeauftragten die einzelnen Inhalte und die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen aufeinander abgestimmt.

Zur Illustration über das Curriculum und den groben Studienverlauf soll die nachstehende Tabelle dienen:

KN

Modultitel/enthaltene Lehrveranstaltungen

CP

Studiensemester

Modulabschluss-/teilprüfung

01

Privates Wirtschaftsrecht I - 6 CP

Unternehmensrecht

Kapitalmarktrecht

Insolvenzrecht

02

Privates Wirtschaftsrecht II - 5 CP
Deutsches und Europäisches Kartellrecht

Energiekartellrecht


03

Öffentliches Wirtschaftsrecht - 8 CP

 Wirtschaftsverwaltungsrecht

 Privatisierungs- und Vergaberecht

Europäisches Wirtschaftsrecht

04

Steuerrecht I - 7 CP

Allgemeines Steuerrecht

Rechtsschutz in Steuersachen

Steuerstrafrecht

                                                 05

Steuerrecht II - 9 CP

Einkommensteuerrecht
Unternehmensteuerrecht
Finanzbuchhaltung (Beginn des 1. Semesters)
Bilanz- und Bilanzsteuerrecht

06

Steuerrecht III - 5 CP

Internationales Steuerrecht I
Internationales Steuerrecht II
Europäisches Steuerrecht

 

07

Steuerrecht IV - 5 CP

Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht, insb. Umsatzsteuerrecht
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

--

Masterarbeit - 15 CP

3.Semester

 

60

 

 

Der Studiengang ist berufsbegleitend zu absolvieren. Die Präsenzzeiten (Kontaktzeiten) liegen ca. zwischen Oktober-Januar und April-Juli und richten sich nach den Semesterzeiten der Ruhr-Universität Bochum. Für das 1. Studiensemester wird eine Wochenzahl von 15 nicht überschritten; für das 2. Studiensemester sind es maximal 13 Wochen. Die Lehrveranstaltungen finden allesamt an den Tagen Donnerstag und Freitag, sowie blockweise bis zu maximal 6x im Semester samstags
Curriculum

Module / Fächer

s. Modulhandbuch unter www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de
Standorte
Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht
Universitätsstraße 150, GC 8/143, 44801 Bochum
Bildergalerie
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Anschrift
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