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Gemäß § 3 Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht (SPO) sind für die Zulassung zum Studium die folgenden Voraussetzungen notwendig:
1. ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 CP-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 CP-Punkte unter der in § 3 Abs. 9 SPO genannten Voraussetzungen aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.
2. eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NW, § 3 Abs. 3 SPO).Sofern die Anzahl der zulassungsfähigen Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der zu vergebenden Studienplätze übersteigt, trifft der Prüfungsausschuss eine Auswahlentscheidung in Form einer Rangfolge. Diese bemisst sich primär nach der Gesamtdurchschnittsnote des ersten Studienabschlusses. Das Votum erfolgt unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der Bewerberinnen und Bewerber. Besonders langjährige und einschlägige Berufserfahrung kann in Ausnahmefällen zu einer Überkompensation der Gesamtdurchschnittsnote führen. Gleiches gilt für solche Studierende, die erfolgreich die Prüfung zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abgelegt, das Assessorexamen oder eine Master-Prüfung absolviert haben oder promoviert sind.
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht umfasst insgesamt drei Studiensemester. Die ersten beiden sind für das Abschließen der sieben Module vorgesehen, im Einzelnen den Besuch der Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit), die diesbezügliche Vor- und Nacharbeit (Selbststudium) und die Ablegung der verschiedenen Prüfungsleistungen innerhalb der Module. Das dritte und letzte Studiensemester bleibt der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten.
Drei der sieben Module sind dem Wirtschaftsrecht zugehörig, vier dem Steuerrecht. Die Module weisen jeweils separate Kompetenzziele auf, die in ihrer Gesamtheit eine kohärente Profilausbildung ermöglichen. Vorkenntnisse für die Teilnahme an einzelnen Modulen sind nicht erforderlich. Der Studiengangleiter hat gemeinsam mit den jeweiligen Modulbeauftragten die einzelnen Inhalte und die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen aufeinander abgestimmt.
Zur Illustration über das Curriculum und den groben Studienverlauf soll die nachstehende Tabelle dienen:
KN
Modultitel/enthaltene Lehrveranstaltungen
CP
Studiensemester
Modulabschluss-/teilprüfung
01
Privates Wirtschaftsrecht I - 6 CP
Unternehmensrecht
Kapitalmarktrecht
02
Privates Wirtschaftsrecht II - 5 CPEnergiekartellrecht
03
Öffentliches Wirtschaftsrecht - 8 CP
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Privatisierungs- und Vergaberecht
Europäisches Wirtschaftsrecht04
Steuerrecht I - 7 CP
Rechtsschutz in Steuersachen
SteuerstrafrechtSteuerrecht II - 9 CP
Einkommensteuerrecht06
Steuerrecht III - 5 CP
Internationales Steuerrecht I
07
Steuerrecht IV - 5 CP
Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht, insb. Umsatzsteuerrecht--
Masterarbeit - 15 CP
3.Semester
60
Der Studiengang ist berufsbegleitend zu absolvieren. Die Präsenzzeiten (Kontaktzeiten) liegen ca. zwischen Oktober-Januar und April-Juli und richten sich nach den Semesterzeiten der Ruhr-Universität Bochum. Für das 1. Studiensemester wird eine Wochenzahl von 15 nicht überschritten; für das 2. Studiensemester sind es maximal 13 Wochen. Die Lehrveranstaltungen finden allesamt an den Tagen Donnerstag und Freitag, sowie blockweise bis zu maximal 6x im Semester samstags