Der als Vollzeit wie Teilzeit angebotene konsekutive Masterstudiengang (Abschluss LL.M.) bietet neben vertiefenden Kenntnissen im Kernfach Rechtswissenschaften eine interdisziplinäre Ausbildung. Im Gegensatz zum herkömmlichen Jurastudium versetzt der LL.M. die Studierenden in die Lage, die volks- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen rechtlich möglicher Handlungsalternativen zu erschließen und die steuerlichen und buchhalterischen Auswirkungen ihrer Entscheidungen abzuschätzen. Absolventen sind deshalb insbesondere für Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung qualifiziert. Eine Tätigkeit als Rechtsanwalt o.ä. ist mit diesem Abschluss derzeit nicht möglich.
Kurzprofil
Studienabschluss
Master of Laws
Studienbeginn
Wintersemester
Voraussetzungen
Hochschulabschluss