Im weiterqualifizierenden Masterstudiengang (Abschluss M.LL.) werden grundlegende, rechtswissenschaftliche Kenntnisse zu allgemeinen und speziellen Bereichen des Informationstechnologierechts vermittelt. Absolventen erwerben insbesondere Qualifikationen in den Themenfeldern Urheberrecht, E-Commerce und Datenschutz. Zusätzliche internationale Kompetenzen erlangen Absolventen durch Lehrinhalte wie Grundlagen völkerechtlichen IT-Rechts.
Kurzprofil
Studienabschluss
Master of Laws
Studienbeginn
Wintersemester
Voraussetzungen
Hochschulabschluss