Das Studium am Fachbereich Nachrichtendienste gliedert sich in fachtheoretische und praktische Studienabschnitte. Studieninhalte sind z.B. Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Formen und Ideengeschichte des politischen Extremismus, Rechtsfragen des Verfassungsschutzes und Methoden der nachrichtendienstlichen Arbeit.
Nach dem Grundstudium wird die Zwischenprüfung absolviert. Die Laufbahnprüfung im 6. Semester besteht aus einer Diplomarbeit und einer schriftlichen sowie mündlichen Abschlussprüfung.
Studienvoraussetzungen sind die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife sowie die Deutsche Staatsangehörigkeit.
Kurzprofil
Studienform
duales Studium, Beamtenlaufbahn
Studienbeginn
Wintersemester / Sommersemester
Voraussetzungen
Hochschulreife, formale Eignungsvoraussetzung