Der Masterstudiengang „Energiewirtschafts- und Energieumweltrecht“ vermittelt in einem dreisemestrigen Studium vertiefte Kenntnisse im Energierecht.
Das Besondere daran ist, dass an der Schnittstelle von öffentlichem Energie- und Umweltrecht und privatem Wirtschaftsrecht angesiedelte Lehrangebot. Das trägt dem Umstand Rechnung, dass für Unternehmen der Regenerativen Energiewirtschaft Kenntnisse des öffentlichen Energie- und Umweltrechts unverzichtbar sind, um auf dem Markt bestehen zu können. Andererseits erfüllt der Staat Aufgaben der öffentlichen Energieversorgung zunehmend in privatrechtlicher Form, was seinerseits Kenntnisse im privaten Wirtschaftsrecht erfordert.
Kurzprofil
Studienabschluss
Master of Laws
Studienbeginn
Wintersemester / Sommersemester
Voraussetzungen
überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium