Ziele des Studienganges sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Europäischen Wirtschaftsrechts, die Verbesserung von Diskurs-, Team- und Kommunikationsfähigkeiten, insbesondere der wissenschaftlich abgesicherten, methodisch richtigen und praktisch vernünftigen Argumentations- und Vortragsführung. Zusätzlich werden Einblicke in die Praxis des Europäischen Wirtschaftsrechts, die v.a. durch ergänzende Veranstaltungen des Frankfurter Instituts für das Rechts der Europäischen Union vermittelt werden, gegeben.
Kurzprofil
Studienabschluss
Master of Laws
Studienbeginn
Wintersemester
Voraussetzungen
Hochschulabschluss, 1. Hochschulabschluss, Europarechtskenntnisse