Der Masterstudiengang vermittelt in einem dreisemestrigen Studium vertiefte Kenntnisse im „Unternehmensrecht“, um die Absolventen in die Lage zu versetzen, schwierige Rechtsprobleme, die in der Praxis auf sie zukommen, lösen zu können. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf einer hochwertigen Ausbildung, in deren Mittelpunkt die Vertiefung und wissenschaftliche Durchdringung des in einem Bachelorstudiengang (oder in einem anderen Studiengang) erworbenen Wissens steht. Damit wird den Anforderungen entsprochen, die an Interessenten für anspruchsvolle Aufgaben in Unternehmen/Verwaltung bzw. für eine Promotion gestellt werden.
Kurzprofil
Studienabschluss
Master of Laws
Studienbeginn
Wintersemester / Sommersemester
Voraussetzungen
Hochschulabschluss, überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium