Der weiterführende Masterstudiengang (Abschluss M.A.) vermittelt grundlegende Kenntnisse im Schnittfeld von Verwaltung, Politikwissenschaft und Recht. Absolventen können die Interdependenzen zwischen verschiedenen Interessen von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft lösungsorientiert analysieren, bewerten und darstellen. Typische Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche sind Politik, Verwaltung und Verbände.
Kurzprofil
Studienabschluss
Master of Arts
Studienbeginn
Wintersemester / Sommersemester
Voraussetzungen
Hochschulabschluss