Der grundständige Bachelorstudiengang (Abschluss B.A.) vermittelt grundlegende verwaltungs- und sozialrechtliche Kenntnisse vornehmlich für die Arbeit in der Bundesagentur für Arbeit und Behörden mit ähnlicher Aufgabenstellung wie Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitsvermittlung und Fallmanagement. Die erworbenen Fähigkeiten qualifizieren aber auch für Aufgaben- und Tätigkeitsgebiete in Einrichtungen, Unternehmen und Wirtschaftsbereichen.
Kurzprofil
Studienabschluss
Bachelor of Arts
Voraussetzungen
Hochschulreife